AfD-Politiker Björn Höcke zu Geldstrafe verurteilt
Update: Urteil in Halle - 13.000 Euro für SA-Parole
NS-Vokabular führte zur Verurteilung
Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke ist wegen der Verwendung von NS-Vokabular zu einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Halle sah es als erwiesen an, dass Höcke bei einer Rede im November 2018 den Ausspruch "SA-Parole" verwendet hatte.
Das Gericht wertete dies als Verwendung eines "Kennworts einer NSDAP-Parteiformation" und damit als Verstoß gegen das Strafgesetzbuch. Höcke habe damit Grenzen testen und provozieren wollen. Trotz einer Entschuldigung in der Hauptverhandlung sei eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 145 Euro angemessen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Höcke hat Berufung angekündigt.
Fazit
Das Urteil gegen Björn Höcke ist ein deutliches Signal dafür, dass die Verwendung von NS-Vokabular in Deutschland nicht toleriert wird. Es ist zu hoffen, dass das Urteil eine abschreckende Wirkung hat und dazu beiträgt, die Verharmlosung des Nationalsozialismus in der Gesellschaft zu bekämpfen.
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